Allgemeine Geschäftsbedingungen
der B2B Consult GmbH, Neckartailfingen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der B2B Consult GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Beratungs-, Schulungs- und verwandte Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und unter Beachtung anerkannter fachlicher Standards. Eine bestimmte wirtschaftliche oder rechtliche Erfolgsgarantie wird nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der im Angebot genannten Tagessatz-, Pauschal- oder Retainer-Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 5 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber wirkt bei der Erbringung der Leistungen angemessen mit. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Terminverschiebungen aus diesem Grund können gesondert berechnet werden.
§ 6 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragszwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragsbeendigung hinaus.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Konzepte und Analysen unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch.
§ 9 Kündigung
Beide Parteien können Dauerschutzverträge mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Bei Projektverträgen ist eine Kündigung aus wichtigem Grund jederzeit möglich. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: März 2026